FDP fordert Aufnahme von neuen Gewerbeflächen in Regionalplanung des Landes

Regionalplan II des Landes SH — gelb markiert die geforderte Fläche

Die Heikendorfer FDP hat einen Antrag für die nächste Gemeindevertretersitzung gestellt, in dem die Aufnahme eines Gewerbegebietes östlich der B502 in den Regionalplan gefordert wird.

Derzeit sind die Kommunen zur Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans II in Schleswig-Holstein im Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 5 (5) Landesplanungsgesetz (LaPlaG) zur Neuaufstellung des Regionalplans II aufgefordert.

Link zur Karte/Regionalplan: https://www.bolapla-sh.de/verfahren/e8fb2b83-0aa4-4163-a4d9-f8e233e8fc55/public/detail

Derzeit ist die Bebauungsgrenze westlich der B 502. Eine Entwicklung auf der östlichen Seite der B 502 ist laut Regionalplan nicht vorgesehen.

Gunnar Schulz, Fraktionsvorsitzender der FDP: „Wir sehen auf dieser Seite der B 502 hier jedoch ganz klar die beste Entwicklungsmöglichkeit für Gewerbeflächen, die die Gemeinde dringend zur weiteren Entwicklung braucht.“

„Auf dieser Seite der B 502 wird weder ein möglicher Gewerbeverkehr, noch eine zweckmässige, gewerbliche Bebauung die Lebensqualität der Menschen einschränken. Das Gebiet wäre für die Betriebe sehr gut von der Bundesstraße aus zu erreichen.“ so Schulz weiter.

Ein Gebiet am Haffkamper Weg oder auf der westlichen Seite der 502, Tobringer halten wir für deutlich ungünstiger. Am Haffkamp ist die Verkehrsanbindung nicht gut, am Tobringer würde man durch ein zweckmäßig bebautes Gewerbegebiet in den Ort fahren. Sicher kein Aushängeschild. 

Die FDP Heikendorf hatte im April ein Gespräch mit Heikendorfer Gewerbetreibenden (HGV und Ortshandwerkerschaft) geführt, in dem sehr deutlich wurde, dass es dringend mehr Gewerbeflächen geben müsse. Es gibt derzeit keine Flächen.

Daher fordern wir die Aufnahme in den Regionalplan. Anbei unser Antrag.

Antrag auf Aufnahme von Gewerbeflächen in den Regionalplan II