Hauptamtlicher Bürgermeister für Heikendorf!

Mit breiter Mehrheit folgte die Gemeindevertretung dem gemeinsamen Antrag von Alexander Orth (SPD), Hans-Herbert Pohl (CDU) und Gunnar Schulz (FDP) zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf. Im Vorfeld gab es mehrere Sitzungen, sowie einen Arbeitskreis, in dem auch viele Vorschläge der Grünen zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung berücksichtigt wurden. 

Der Umfang der durch den/die Bürgermeister*in zu bewältigenden Aufgaben hat in den vergangenen Jahren derart zugenommen, dass eine ehrenamtliche Bearbeitung dem/der der Amtsinhaber*in nicht mehr leistbar und zumutbar ist. (Der Antrag mit seinem genauen Wortlaut ist als Download unten angefügt). Die Position wird nun hauptamtlich besetzt.

Ein Wahltermin steht noch nicht genau fest, wir gehen aber vom Herbst aus, so das der/die hauptamtliche Bürgermeister*in das Amt ab 1. November 2021 antreten kann. Zum 1. November 2021 wird die geänderte Hauptsatzung in Kraft treten. Bis dahin wird ein Gemeindewahlausschuss, der paritätisch von allen Heikendorfer Fraktionen besetzt ist, die Direktwahl des/der Bürgermeister*in vorbereiten.

Ein guter und vernünftiger Schritt für Heikendorf, der unseren Ort weiter voranbringen wird!

Antrag zur Hauptamtlichkeit